|
Merksprüche zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Dass nicht in Not und
Elend endet,
Wer sein Vermögen toll verschwendet,
Wer immer nur an Saufen denkt,
Im freien Handeln wird beschränkt.
Des Ehemannes Will und Hand
Regieret Haus und Ehestand.
Ein Ehebett, aber zwei Geldschränke.
Wer in der Eltern Hausstand steht,
Mit ihnen auf die Arbeit geht.
Es stirbt erklärter Wille nicht,
Auch wenn der Tod die Augen bricht.
Beim Verzuge nach gesetzter Frist
Der Rücktritt Dir gestattet ist.
Wer schlechte Gattungswar empfangen,
Kann mangelfreie nachverlangen.
Wer schädigte in Trunkenheit
Sei nüchtern zum Ersatz bereit.
Fehlts dem Käufer an dem Geld,
Das Eigentum man vorbehält.
Auf dem Amt verlornes Gut
Fällt in der Behörde Hut.
Erst wenns im Grundbuch eingetragen,
Kannst Du zum Gut mein Eigen sagen.
Zusammengestellt
von
BOGISLAV RAUSCHERT |
|